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Wohnungsübergabe in der Schweiz: was Sie unterschreiben, und was nicht

Die Übergabe dauert eine Stunde und entscheidet über Hunderte Franken. Wer die Regeln kennt, streitet nicht über Dübellöcher.

Normale Abnutzung ist nicht Ihr Problem

Abgenutzte Teppiche, vergilbte Wände nach Jahren, kleine Dübellöcher: normale Abnutzung geht zu Lasten des Vermieters (OR 267). Nur übermässige Abnutzung oder Schäden werden dem Mieter belastet, und auch die nur im Umfang der Restlebensdauer. Eine Tapete hat zum Beispiel eine Lebensdauer von rund zehn Jahren; nach acht Jahren zahlen Sie höchstens zwei Zehntel.

Das Protokoll ist ein Vertrag

Was Sie unterschreiben, gilt. Lesen Sie jede Zeile, lassen Sie strittige Punkte mit Vermerk „bestritten“ festhalten, fotografieren Sie alles mit Datum. Nicht aufgeführte Mängel kann der Vermieter später nur noch schwer geltend machen; umgekehrt gilt für den Einzug: Mängel, die nicht im Protokoll stehen, innert 10 Tagen eingeschrieben nachmelden, sonst gelten sie als von Ihnen verursacht.

Reinigung: Abnahmegarantie oder selbst

Die Wohnung ist besenrein und gründlich gereinigt zu übergeben, inklusive Backofen, Dampfabzugfilter, Fenster, Storen, Fugen, Keller, Estrich. Reinigungsfirmen mit Abnahmegarantie kommen bei Beanstandungen nochmals; wer selbst putzt, plant einen Reservetag ein.

Zählerstände, Schlüssel, Depot

Strom-, Wasser- und Heizungszähler ins Protokoll, alle Schlüssel zählen und quittieren lassen. Das Depot liegt auf einem Mietkautionskonto auf Ihren Namen; der Vermieter kann es nur mit Ihrer Zustimmung oder einem Urteil beziehen und muss Ansprüche innert einem Jahr geltend machen.

Vorlage, die beide Seiten verstehen: Wohnungsübergabe-Protokoll Schweiz (PDF, 5 Seiten, CHF 4.90), Raum für Raum mit Zustandscode und Fotonummern.
Zum Protokoll

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