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Steuerabzüge, die in der Schweiz oft vergessen gehen

Die meisten Steuererklärungen sind nicht falsch, sondern unvollständig. Diese Abzüge bleiben in der Praxis am häufigsten liegen. Beträge beziehen sich auf die direkte Bundessteuer; die Kantone haben eigene Pauschalen.

AbzugWas giltBeleg
Säule 3aMax. CHF 7'258 mit Pensionskasse (2026); ohne PK 20 % des Nettoeinkommens, max. CHF 36'288. Seit 2025 Nachzahlungen für Lücken möglich.Bescheinigung der Bank/Versicherung
Pensionskassen-EinkaufVoll abziehbar; 3 Jahre Sperrfrist für Kapitalbezug.Bescheinigung der PK
BerufsauslagenFahrkosten (Bund max. CHF 3'300), auswärtige Verpflegung, Pauschale übrige Berufskosten, Weiterbildung bis CHF 13'000.ÖV-Abo, Kursrechnungen
KrankheitskostenSelbst getragene Kosten (Franchise, Selbstbehalt, Zahnarzt, Brille) über 5 % des Nettoeinkommens.Leistungsabrechnungen, Rechnungen
KinderbetreuungBund bis CHF 25'800 pro Kind unter 14.Kita-Rechnungen
SpendenBis 20 % des Reineinkommens an gemeinnützige Organisationen.Spendenbescheinigungen
SchuldzinsenHypothekar- und Privatkreditzinsen (nicht Leasing, nicht Amortisation).Zinsbescheinigung
LiegenschaftsunterhaltEffektive werterhaltende Kosten oder Pauschale; energetische Sanierungen abziehbar.Handwerkerrechnungen
Behinderungsbedingte KostenVollständig abziehbar.IV-Verfügung, Rechnungen

Drei Fehler, die Geld kosten

Krankenkassenprämien doppelt erfasst: Erhaltene Prämienverbilligungen müssen abgezogen werden. Vorjahr nicht verglichen: Die letzte Veranlagung zeigt, welche Abzüge akzeptiert wurden. Belege weggeworfen: Zehn Jahre aufbewahren, aber nur verlangte Belege einreichen.

Die vollständige Unterlagen-Checkliste: Steuererklärung Checkliste Schweiz (PDF, 4 Seiten, CHF 4.90).
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